Unternehmen
Beantragen Unternehmer oder wirtschaftlich selbständige Personen eine Insolvenz zu spät, können der Sachverhalt der Insolvenzverschleppung oder eines Bankrottes erfüllt sein. Es folgen strafrechtliche Maßnahmen.
GmbH Geschäftsführer
Geschäftsführer/CEO`s unterliegen in der Insolvenz besonderen Regelungen. Werden diese nicht beachtet, so können strafrechtliche Maßnahmen die Folge sein. Deshalb ist es notwendig, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Am besten weit vor der Insolvenz; also in der frühen Phase einer Unternehmenskrise.
Gesellschafter
Der Unterschied zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft liegt darin, dass bei der Personengesellschaft die Gesellschafter persönlich unbeschränkt haften. Ausnahme ist der Kommanditist bei der KG, welcher nur in Höhe seiner Einlage haftet.
Sonstige Insolvenz Beteiligte
In einem Insolvenzverfahren gibt es stets zwei Seiten, die Seite der Schuldner und die Seite der Insolvenzgläubiger, die ihren finanziellen Schaden so gering wie möglich halten möchten. Dabei helfen wir Ihnen als kompetenter Anwalt für Insolvenzgläubiger.